Vergaberichtlinie - Schutzgemeinschaft technischer Notdienste

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Schutzgemeinschaft technischer Notdienste e. V.
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Vergaberichtlinie

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Wer ein Zertifikat bekommen kann?!

  1. Zertifiziert werden technische Kundendienst- und Notdienstleister. Als ähnliches Gewerbe sind zudem Schädlingsbekämpfer zertifikatsberechtigt.
  2. Das Zertifikat muss schriftlich bei der Schutzgemeinschaft technischer Notdienste e.V. beantragt werden, gilt jeweis für ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
  3. Die Zertifizierung wird durch Beauftragte des Vereins bei Unternehmen mit Ladengeschäft oder Werkstatt oder Werkhof durch Besuch durchgeführt, der auch an Wochenenden oder nach Geschäftsschluss stattfinden kann. Die Anwesendheit einer unternehmenszugehörigen Person ist nicht notwendig. Alle anderen Unternehmen werden zwischen Montag und Samstag zu normalen Geschäftszeiten aufgesucht. Letztere müssen sich durch Ausweis identifizieren.
  4. Da auch so genannte Schwarze Schafe irgendwo Ortsansässig sind führt der Verein zusätzliche Erkundigungen durch. Unternehmen die durch wettbewerbswidrige Massenwerbung (Gefahr der Erregung eines Irrtums bei der Ortsansässigkeit) oder sittenwidriger Geschäftspraktiken (Wucher,Nötigung) in der Vergangenheit aufgefallen sind können kein Zertifikat erhalten, auch wenn sie an der angegebenen Adresse tatsächlich Ortsansässig sind.
  5. Die Verwendung des Zertifikats durch Unberechtigte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

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